Bemessungsgrundlagen im Ausland ermitteln
Bei der Wahl eines Investitionsstandorts im Ausland (z. B. für eine Tochtergesellschaft) ist es verheerend, Steuerwirkungen lediglich aufgrund von geltenden Steuerarten (des Staates und seiner Untergliederungen) und Steuersätzen zu ermitteln.Welche Einkommensteuer anfällt, weiß man erst, wenn man auch die Ermittlungsvorschriften für das zu versteuernde Einkommen in die Rechnung einbezieht.