Besteuerung von Grenzgängern
Grenzgänger und Grenzpendler sind Personen, die zum Zweck des Einkommenserwerbs aus ihrem Wohnsitzstaat in einen benachbarten Staat wechseln. Steuerrechtlich sind Grenzgänger in Deutschland wohnende Personen, die im ausland einer unselbständigen Arbeit nachgehen.Sie kehren regelmäßig (täglich oder mindestens einmal wöchentlich) an ihren Wohnsitz in Deutschland zurück. Der dauerhafte Wohnsitz in Deutschland begründet die unbeschränkte Steuerpflicht dieser Personen. Dagegen sind Grenzpendler im Ausland ansässige Personen, die in Deutschland den größten Teil oder ihr gesamtes Einkommen verdienen. Sie unterliegen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 3 EStG.