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Praxisleistungen

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Aus der Praxis

  • Abfindungsklausel und Eindeutigkeitsgebot +

    Pensionszusagen können in der Form erteilt werden, daß anstelle der weiterlesen
  • Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO +

    Vermeintlich bei Anfertigung der Steuererklärung alle Tatsachen berücksichtigt und alle weiterlesen
  • Anspruch des Handelsvertreters auf Abfindung +

    Die §§ 89 a und 89 b HGB regeln die Umstände, weiterlesen
  • Arztpraxen und Anteile daran bewerten +

    Der Kauf/Verkauf ganzer Arztpraxen oder von Anteilen daran, Abfindungsansprüche an weiterlesen
  • Ausschüttung verdeckter Gewinne +

    Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) und die Rechtsprechung schreiben der Körperschaft - z. weiterlesen
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Abfindungsklausel und Eindeutigkeitsgebot

 

Pensionszusagen können in der Form erteilt werden, daß anstelle der vereinbarten periodigen Pensionszahlungen auch ein einmaliger Abfindungsbetrag geleistet werden kann. Nach § 6 a Abs. 1 Nr. 3 EStG hat jedwede solcher Zusagen dem Grunde und der Höhe nach nur Bestand, wenn sie schriftlich vereinbart ist und eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten Leistungen enthält. Im Idealfall ergibt sich ein Abfindungsbetrag für laufende Pensionszahlungen durch einfache Anwendung der Rechenregeln, die die schriftliche Vereinbarung zu seiner Ermittlung enthält. Da hiervon nicht auszugehen ist, sind Abfindungsregeln auszulegen, um den steuerlich abzugsfähigen Abfindungsbetrag zu ermitteln.

 

Der BFH (XI R 47/17 vom 10.07.2019) hatte zu entscheiden, nach welchen Regeln eine im Hinblick auf die fehlende Erwähnung der Sterbetafel, nach welcher ein Abfindungsbetrag zu ermitteln ist, uneindeutige Abfindungsregel auszulegen ist und in den Leitsätzen niedergelegt: "Pensionszusagen sind auch nach Einfügung des sog. Eindeutigkeitsgebots (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 2 EStG) anhand der allgemein geltenden Auslegungsregeln auszulegen, soweit ihr Inhalt nicht klar und eindeutig ist. Lässt sich eine Abfindungsklausel dahin auslegen, dass die für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendende sog. Sterbetafel trotz fehlender ausdrücklicher Benennung eindeutig bestimmt ist, ist die Pensionsrückstellung steuerrechtlich anzuerkennen" (s. BFH zu Abfindungsklausel und Eindeutigkeitsgebot).

 

Der entschiedene Fall betraf die Zusagen an zwei GmbH-Geschäftsführer, die auch Gesellschafter der GmbH waren. In diesem Fall war nicht zu prüfen, ob hierdurch eine Beherrschung der GmbH ermöglicht würde, denn Wortlaut des § 6 a EStG und seine Stellung im Steuerrecht machen ihn unabhängig von dieser Frage allgemeingültig, auch ohne Gegebensein einer verdeckten Gewinnausschüttung.

 

 

 

 

 


Spezialfälle

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Außensteuerrecht

  • Besteuerung von Investitionen im Ausland +

    Welcher Staat bei Auslandsinvestitionen eines weiterlesen
  • Verrechnungspreise mit Auslandstöchtern +

    Liefer- und Dienstleistungsbeziehungen zwischen inländischer weiterlesen
  • Bemessungsgrundlagen im Ausland ermitteln +

    Bei der Wahl eines Investitionsstandorts weiterlesen
  • Besteuerung von Grenzgängern +

    Grenzgänger und Grenzpendler sind Personen, weiterlesen
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Zu guter Letzt

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Beruf

  • Dipl.-Kfm.: JWG-Uni Frankfurt 1971 +

    Studienschwerpunkte: Bankbetriebslehre, Kapitalmarkttheorie, weiterlesen
  • Dr. rer. oec.: Ruhr-Uni Bochum 1975 +

    Am 17.12.1985 nach weiterlesen
  • StB 1985 +

    Berufsbegleitende Fortbildung während weiterlesen
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Adressdaten

  • Die Kanzlei +

    Dr. Thomas Kalveram Steuerberater Kiefernweg weiterlesen
  • Steuerberaterkammer Hessen +

    Steuerberaterkammer Hessen Körperschaft des öffentlichen weiterlesen
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    Bundesministerium der Finanzen Am Propsthof weiterlesen
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