Ihre Angebote von Kapitalanlagen können Sie in meiner Kanzlei prüfen lassen, wenn Sie aus einem öffentlichen Angebot stammen und in folgenden Rechtsinstituten geregelt sind:
- Vermögensanlagen Verkaufsgesetz (mit Vermögensanlagen Verkaufsprospektverordnung),
- Wertpapierhandelsgesetz,
- Vermögensanlagengesetz und
- Kapitalanlagengesetzbuch.
Sie haben jeweils drei Varianten zur Auswahl:
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Verkaufsprospektes gemäß den gesetzlich bestimmten Inhalten mit dem Hinweis auf Auffälligkeiten,
- zusätzlich zu 1.: Prüfung der Erfolgschancen nach allgemeinen wirtschaftlichen Grundsätzen mit Hinweis auf Auffälligkeiten,
- zusätzlich zu 2.: Analyse der steuerlichen Wirkungen durch Implementierung in Ihre Steuererklärung.
Wegen Fragen und Beratung zu weiteren Kapitalanlagen sprechen Sie mich gerne an (Ihre Nachricht).
Diese Tätigkeiten werden außerhalb der in der Steuerberatergebührenverordnung vorgesehenen Vergütung für die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten oder des Gewinns vergütet.